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Erweiterung Nutzungslizenz Bilder

90,00 

Enthält 7% MwSt.

Beschreibung

Gemäß unseren Nutzungsbedingungen erhalten Sie für jedes in unserem Online-Shop erworbene Bild 3 Nutzungslizenzen.
Das bedeutet: Sie dürfen jede Bilddatei auf insgesamt 3 Arbeitsplätzen zur Weiterarbeit zur Verfügung stellen.
Wenn also z.B. in Ihrem Leichte-Sprache-Büro nur 3 Beschäftigte mit unseren Bildern arbeiten sollen, reicht der einmalige Kauf des jeweiligen Bildes oder Bilder-Sparpakets.

Sollen aber mehr als 3 Beschäftigte innerhalb Ihrer Einrichtung mit den Bildern arbeiten, brauchen Sie zusätzliche Nutzungslizenzen.
Mit unserem digitalen Produkt “Erweiterung Nutzungslizenz Bilder” bieten wir diese zusätzlichen Nutzungslizenzen nun unkompliziert für Sie an:

  • Jede gekaufte Erweiterung ermöglicht zusätzlich 3 Beschäftigten die Arbeit mit den von Ihnen erworbenen Bildern aus unserem Online-Shop.
    Legen Sie einfach so viele Erweiterungen in Ihren Warenkorb, bis Sie multipliziert mit 3 die gewünschte Anzahl der Beschäftigten erreicht haben.
    Beispiel:
    Sie kaufen 5-mal dieses Produkt Erweiterung Nutzungslizenz Bilder“.
    Damit dürfen 5 mal 3 ( = 15 ) zusätzliche Beschäftigte die Bilder nutzen.
    Da mit dem Kauf von Bildern in unserem Shop sowieso schon 3 Nutzungslizenzen verbunden sind,
    dürfen nun also insgesamt 15 + 3 ( = 18) Beschäftigte Ihrer Einrichtung die Bilder nutzen.
  • Die Lizenzerweiterung ist gültig, sobald Sie den Rechnungsbetrag überwiesen haben.
  • Die Lizenzerweiterung ist gültig für alle Einzelbilder und Sparpakete, die Sie bereits bei uns erworben haben
    ausgenommen das „Sparpaket Leichte Sprache – die Bilder“.
  • Die Lizenzerweiterung ist gültig für alle zukünftigen Bilddateien, die Sie noch über den Online-Shop der Lebenshilfe Bremen erwerben werden.
    Damit berücksichtigen wir kosteneffizient insbesondere die Bedarfe derer, die perspektivisch viele Bilder für viele Beschäftigte bereitstellen wollen.

Wichtig: 
Sie erhalten mit dem Kauf dieses Produktes die Downloadrechte für das Dokument “Erweiterung der Nutzungslizenz für Einzelbilder”.
Bewahren Sie dieses Dokument zusammen mit der ausgestellten Rechnung auf. Die Lizenzerweiterung ist nur gültig in Verbindung mit der Rechnung.

Hinweis: 
Diese Lizenzerweiterung ist nicht gültig für Bilder aus dem Sparpaket Leichte Sprache – die Bilder.
Wenn Sie für dieses Sparpaket weitere Nutzungslizenzen benötigen, kaufen Sie dieses Sparpaket einfach mehrfach.

Bitte beachten Sie auch den nebenstehenden Reiter ‘Anwendungsbeispiele’.

Anwendungsbeispiele

Bitte beachten Sie:
Die Erweiterung der Nutzungslizenzen ist nur möglich innerhalb einer Einrichtung, die von einer Rechnungsadresse abgedeckt ist.

Beispiel 1:
Ein großer sozialer Träger hat bereits das Sparpaket und 30 weitere Bilder gekauft.
Dem Träger stehen durch diesen Kauf bereits 3 Nutzungslizenzen zur Verfügung.
Der Träger möchte über den zentralen Serverzugriff die gekauften Bilder für weitere 120 Mitarbeiter an mehreren Standorten freischalten.
Das ist erlaubt, sofern der Träger die entsprechende Menge an weiteren Nutzungslizenzen nachkauft:
Für 120 Mitarbeiter benötigt er (120 geteilt durch 3 =) 40 zusätzliche Lizenzen.
Der Träger kauft also 40 x das Sparpaket Leichte Sprache – Die Bilder UND 40 x die Erweiterung Nutzungslizenz Bilder.
Durch diesen einmaligen Kauf hat der Träger nun die Erlaubnis erworben, die Bilder den 120 Mitarbeitern zur Weiterarbeit zur Verfügung zu stellen.
Kauft der Träger nun ab und zu nochmal ein paar einzelne Bilder im Shop nach?
Dann sind auch diese Bilder bereits in der erweiterten Lizenz eingeschlossen.

Beispiel 2:
Zwei unabhängige Leichte Sprache-Büros möchten sich den Zugriff auf die Bilder der Lebenshilfe Bremen teilen. In Büro 1 will ein Mitarbeiter den Bildern arbeiten, in Büro 2 wollen 2 Mitarbeitern mit den Bildern arbeiten.
Büro 1 hat gerade eine gute Auftragslage, kauft 100 Bilder und hat mit dem Kauf 3 Nutzungslizenzen erworben.
Büro 2 ist noch am Anfang und will sparen, wo es nur geht.
Büro 1 will dabei helfen, kopiert die Bilder auf einen USB-Stick und schenkt den Stick den Mitarbeitern von Büro 2. Das ist nicht erlaubt. Büro 1 und Büro 2 sind unabhängig auf eigene Rechnung tätig. Beide Büros müssen sich um jeweils eigene Nutzungsrechte bemühen. Will Büro 2 mit den Bildern der Lebenshilfe arbeiten? Dann muss Büro 2 selbst die Bilder kaufen.

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