Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache

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Beschreibung

In der Vorsorge-Vollmacht kann man festlegen, wen man als Bevollmächtigten haben möchte und was der Bevollmächtigte tun darf. „Der Bevollmächtigte ist Ihre Vertretung, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.“ (Zitat: Broschüre Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache, S.6) – etwa wenn jemand eine schwere Krankheit hat oder sehr alt ist.

Die aktuelle Ausgabe der Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache steht kostenlos zum Download zur Verfügung
über die Senatorin für Soziales in Bremen:
https://www.soziales.bremen.de/soziales/informationen-und-publikationen-soziales/publikationen-rechtliche-betreuung-62893

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Inhaltlich hat sich nichts geändert, nur die Personen von den Vorworten haben gewechselt.
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Format DIN A4, 44 Seiten
durchgängig vierfarbig gedruckt mit vielen Abbildungen


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